Die Johannes-Petri-Grund- und Teilmittelschule Elfershausen-Langendorf sucht eine Verwaltungskraft (m/w/d) im Schulsekretariat (21,05 Wochenstunden) ab dem 01.07.2026
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Alle in einem Schulsekretariat üblichen Verwaltungstätigkeiten wie z. B.
- Erledigung des Publikumsverkehrs und des Telefon- und Postdienstes
- Umgang mit MS Office Anwendungen
- Pflege von digitalen Schuldaten (Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm ASV)
- Erledigung von Schriftverkehr und Registraturarbeiten
- Mithilfe bei der Vorbereitung von Konferenzen, Wahlen und Sprechtagen
- Verwaltung von Aushängen im Lehrerzimmer und Schulhaus
- Terminplanung über das gesamte Schuljahr
- Schulische Verwaltungsarbeiten (Krankmeldungen, Schülerbeförderung, Schülerunfälle etc.)
Ihr Profil
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf (z. B. Verwaltungsfachangestellte/r, Kauffrau/mann für Bürokommunikation o. ä.)
- sehr gute EDV-Kenntnisse
- Fortbildungsbereitschaft
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- allg. Kenntnisse im Verwaltungsrecht und in Personalangelegenheiten
- Organisationsgeschick, hohe Belastbarkeit und selbstständige, verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- ausgeprägte Teamfähigkeit und freundliches, professionelles Auftreten
Insbesondere sollten Sie Freude am Umgang mit Kindern haben!
Urlaub kann nur in den Schulferien eingebracht werden. Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit regelt die Schulleitung, Ferien müssen eingearbeitet werden.
Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L und erfolgt in der Entgeltgruppe E 6.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Bitte schicken Sie diese bis spätestens 20. Februar 2026
an Brigitte Dehe
Johannes-Petri-Schule
Adolf-Holzinger-Platz 1
97725 Elfershausen-Langendorf
Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Brigitte Dehe, Rektorin
schulleitung@johannes-petri-schule.de
Weitere ergänzende Angaben:
Schwerbehinderte BewerberInnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Anfallende Kosten (z. B. Reisekosten zum Vorstellungsgespräch anlässlich der Bewerbung) werden nicht erstattet. Die übersandten Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Einstellungsverfahrens nicht zurückgegeben, sondern vernichtet.



